Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Hinweisgeberschutzkonzept (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Damit sollen Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen geschützt und die Prozesse rund um diese Meldung transparent reguliert werden. Alle Mitarbeitenden der Ärztlichen Krankenpflege Süderelbe können über folgende Kanäle Hinweise an die interne Meldestelle abgeben:

Telefonisch
Dörte Jaeger
Tel. 040-879 3330-19

Postalisch
Ärztliche Krankenpflege Süderelbe
Cuxhavener Str. 170
21149 Hamburg

E-Mail
doerte.jaeger@aeks.hamburg

Verfahren bei Meldung von Verstößen

Die interne Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang der Meldung spätestens nach 7 Tagen. Die interne Meldestelle hält den Kontakt mit der hinweisgebenden Person. Die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung wird von der internen Meldestelle geprüft. Die interne Meldestelle ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weiter Informationen und ergreift angemessene Folgemaßnahmen.

Folgemaßnahmen

Nach erfolgter Stichhaltigkeitsprüfung der Meldung erfolgt eine detaillierte Aufklärung des Sachverhaltes durch eine interne Untersuchung. Im Fall, dass die Meldung nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, wir die hinweisgebende Person an andere zuständige Stellen verwiesen. Sollte sich der Sachverhalt trotz interner Untersuchung nicht aufklären lassen, wird das Verfahren an eine zuständige Behörde mit umfassender Ermittlungsbefugnis abgegeben. Stellt sich heraus, dass der gemeldete Sachverhalt nichtzutreffend ist, wird das Verfahren abgeschlossen.

Ziele

Das Ziel aller Maßnahmen ist aus Fehlern zu lernen und durch angemessene Maßnahmen wie z.B. Schulungen, angepasste Regelungen und Richtlinien und in schwerwiegenden Fällen auch durch personellen Maßnahmen künftiges Fehlverhalten zu verhindern.

Weitere Informationen und den Gesetzestext erreichen Sie über das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt der Justiz.