Wirtschaft & PolitikTariftreuegesetz: Beeinträchtigung von Qualität der Pflegeleistungen und Gefährdung des Patientenwohls.

Seit dem 1. September 2022 gilt die Tarifpflicht in der Pflege. Seitdem müssen ambulante, stationäre und teilstationäre Pflegebetriebe ihr Personal entweder nach Tarif bezahlen oder ein Gehalt in vergleichbarer Höhe anbieten. Nur dann können Leistungen weiterhin mit den Pflegekassen abrechnet werden. Grundlage für die Tarifpflicht in der Pflege ist das Gesundheitsvorsorgeweiterentwicklungsgesetz, kurz GVWG.

Finanzierung der Tarifpflicht – Planung und Wirklichkeit…

Aber höhere Gehälter müssen natürlich finanziert werden. Das GVWG sieht vor, dass Pflegebetreiber, die das tarifgebundene Entgelt zahlen, zu 100% von den Pflegekassen refinanziert werden. Um die Pflegekassen bei dieser Leistung zu unterstützen, wurde der Pflegeversicherungsbeitrag auf 3,4% des Bruttolohns angehoben. Zusätzlich zahlt der Bund der Pflegeversicherung einen jährlichen Zuschuss von einer Milliarde Euro. Insgesamt führt die Tarifpflicht laut Bundesarbeitsministerium zu durchschnittlich 300 Euro mehr Gehalt im Monat.

Gewinnung von Fachkräften erschwert

Die Angleichung der Gehälter führt zu einer neuen Wettbewerbssituation in der Pflegebranche. Wer Fachkräfte gewinnen oder halten möchte, muss attraktivere Löhne zahlen als die Mitbewerber.
Aktuell stehen aber private Pflegebetreiber vor der Herausforderung, diese Mehrausgaben selbst zu leisten. Zwar verspricht der Bund die komplette Refinanzierung der Tarifbindung durch die Pflegekassen, aber dort scheitert es in der Praxis. Einige Pflegebetreiber kritisieren, dass der Ausgleich der Kostenträger weit unter den tatsächlichen Mehrkosten liegen. Mehrere private Pflegeanbieter haben vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Sie sehen die bundesweite Umsetzung und die Refinanzierung durch die Pflegekassen als nicht gesichert an.

Die neue Tarifpflicht steigert die Attraktivität des Pflegeberufes und sorgt mit dem Tarifstandard für einen fairen Arbeitsmarkt. Die Tarifpflicht hat die Potentiale langfristig auch positive Effekte für Pflegebetriebe zu haben – vorausgesetzt sie werden in der Umsetzung wie geplant unterstützt.

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Anna-Maria Krockhaus, Geschäftsführerin ÄKS

Anna-Maria Krockhaus

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