Angst, Wut, Trauer… Wie soll es jetzt weitergehen? Möchte ich Freunde und Familienangehörige mit meiner Krankheit belasten? Welche Formalitäten müssen jetzt erledigt werden, für die ich emotional keinen Kopf habe?
Pflegebedürftige Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bzw. „endgültigen“ Diagnose mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten in Begleitung von komplexen Symptomen benötigen besonders aufwändige Betreuung. Einerseits die ärztliche und pflegerische Versorgung einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle – anderseits, wenn gewünscht, die Betreuungsumsetzung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs.
Die Team-Leistung unserer „Spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung“ (SAPV) besteht darin, in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativ-Versorgung (AAPV), die Lebensqualität, Selbstbestimmung und ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen. In Beratungsgesprächen lernen die Betroffenen, Angehörigen und Freunde durch unsere Arbeit mit medizinischen und pflegerischen Problemen wie z. B. Schmerzen, Atemnot, Angst und Verwirrung umzugehen oder einfach mit den Anforderungen des Alltags klarzukommen.
Wer kümmert sich um mein geliebtes Haustier und was gibt es sonst noch zu regeln?
Während der eigenen Auseinandersetzung mit dem Sterben und den Begleiterscheinungen schwerer Krankheit geht das Leben natürlich weiter – neben dem körperlichen Befinden sorgt sich das multidisziplinäre Team der spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung auch um psychosoziale oder seelsorgerische Aufgaben wie Depression und Trauer oder bemüht sich, soziale Kontakte zu Freunden oder frühere Gewohnheiten und Aktivitäten zu erhalten.
Der nüchterne Begriff „Unterstützungsmanagement“ beschreibt einen weiteren funktionalen, aber nicht weniger wichtigen Teil der Aufgaben. Gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und Angehörigen werden unangenehme aber notwendige Formalien wie die Unterbringung des Haustieres, das Verfassen einer Betreuungsvollmacht oder Testamentes bis zu der Organisation der Bestattung angesprochen und einfühlsam auf den Weg gebracht.
Wie kann man diese Versorgung beantragen?
Die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung wird vom behandelnden Haus- oder Klinikarzt verordnet. Je nach Bedarf wird ein Team aus Palliativmedizinern und palliativen Pflegefachkräften zusammengestellt, um bestmöglich dem Bedarf und den Wünschen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden und einen ruhigen und friedlichen Lebensabend im Umfeld der Angehörigen zu gewährleisten.
Sind Sie betroffen oder möchten Sie allgemeine Informationen zum Thema Palliativ-Versorgung?
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Anne Dema
Praxisanleiterin
+49 (0) 40 – 796 35 00
anne.dema@aeks.hamburg